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Marke von Lasselsberger Group

Internes Hinweisgeber
system
(Whistleblowing)

Auf Grundlage des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (nachfolgend das „Gesetz“) hat die Gesellschaft LB MINERALS, s.r.o. ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet, das für natürliche Personen bestimmt ist, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder einer anderen vergleichbaren Tätigkeit von einem möglichen rechtswidrigen Verhalten Kenntnis erlangt haben, das gegen eine Rechtsvorschrift aus einem der im Gesetz festgelegten Bereiche verstößt.

Einer Person, die berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen über einen Verstoß zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen, und die eine Meldung im Einklang mit dem Gesetz über das interne oder externe Hinweisgebersystem abgibt, wird Schutz im Sinne des Gesetzes gewährt. Dieser Schutz besteht beispielsweise im Verbot von Repressalien gegen den Hinweisgeber sowie gegen weitere natürliche und juristische Personen (z. B. Kolleginnen und Kollegen, Helfer des Hinweisgebers, dem Hinweisgeber nahestehende Personen usw.). Kein Schutz steht hingegen einer Person zu, die eine Meldung abgegeben hat, ohne berechtigten Grund zu der Annahme zu haben, dass diese auf wahren Informationen beruht (wissentlich falsche Meldung). Darüber hinaus wird die Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität des Hinweisgebers (gegebenenfalls weiterer betroffener Personen) sowie der in der Meldung enthaltenen Informationen gewahrt.

Die Gesellschaft LB MINERALS, s.r.o. nimmt im Einklang mit dem Gesetz Meldungen ausschließlich von Hinweisgebern entgegen, die für sie Arbeit oder eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben; darunter ist zu verstehen:

  • abhängige Arbeit in einem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis,
  • ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Fachpraktikum oder Praktikum, einschließlich der Bewerbung um eine solche Tätigkeit.

Die Entgegennahme von Meldungen von anderen als den oben genannten Personen ist ausgeschlossen.

Im Sinne des Gesetzes kann nur ein Verhalten gemeldet werden, das

  • die Merkmale einer Straftat aufweist,
  • die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz einen Bußgeldrahmen vorsieht, dessen Obergrenze mindestens 100 000 CZK beträgt,
  • gegen das Gesetz verstößt oder
  • gegen eine andere Rechtsvorschrift oder eine Vorschrift der Europäischen Union in folgenden Bereichen verstößt: Finanzdienstleistungen, Pflichtprüfung und sonstige Prüfungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte, Körperschaftsteuer, Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, Verbraucherschutz, Einhaltung von Produktanforderungen einschließlich Produktsicherheit, Sicherheit im Verkehr, Transport und Straßenverkehr, Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Wettbewerb, öffentliche Versteigerungen und Vergabe öffentlicher Aufträge, Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, Leben und Gesundheit, Schutz personenbezogener Daten, Privatsphäre und Sicherheit von elektronischen Kommunikationsnetzen und Informationssystemen, Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder Funktionieren des Binnenmarkts einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfen nach dem Recht der Europäischen Union.

Musterformular für Meldungen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Abgabe einer Meldung

DSGVO-Informationen

Möglichkeiten der Abgabe einer Meldung

1) Internes Hinweisgebersystem

Eine Meldung kann per E-Mail an oznameni@lb-minerals.cz abgegeben werden oder schriftlich an die Adresse LB MINERALS, s.r.o., Herrn Ing. Pavel Bárta, Geschäftsführer, Tovární 431, 330 12 Horní Bříza; auf dem Umschlag ist zu vermerken: „NICHT ÖFFNEN – ausschließlich zu Händen des genannten Adressaten“, telefonisch (mündlich) unter +420 734 315 622 oder persönlich (mündlich oder schriftlich) nach vorheriger Vereinbarung mit der für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zuständigen Person. Zuständige Person für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen ist Herr Ing. Pavel Bárta, Geschäftsführer, dessen Kontaktdaten oben angegeben sind.

2) Konzernweites Hinweisgebersystem

Eine Meldung kann auch über das Hinweisgebersystem der Lasselsberger-Gruppe abgegeben werden: lasselsberger.integrityline.org

3) Externes Hinweisgebersystem des Justizministeriums

Eine Meldung kann außerdem beim Justizministerium der Tschechischen Republik abgegeben werden: oznamovatel.justice.cz

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